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Allgemeine Geschäftsbedingungen Löwencoupons-Braunschweig
AGB
 

§ 1 Leistungsinhalte

 

I. Löwencoupons.de (im Folgenden „Löwencoupons“) bietet auf ihrer Internetseite ein Portal, auf dem die User ein Angebot verschiedener Firmen an verschiedenen Waren und Dienstleistungen nutzen können. Hierbei ist der Anbieter der Ware nicht Löwencoupons, sondern die Firma, welche die Ware oder Dienstleistung auf dem Portal von Löwencoupons anbietet. Gegebenenfalls bietet Löwencoupons zusätzliche Services, welche von den Usern kostenlos genutzt werden können. Im Einzelfall verkauft Löwencoupons auch eigene Waren. Ein Verkauf eigener Waren liegt nur dann vor, wenn Löwencoupons dies ausdrücklich gegenüber dem User erklärt. Für den Fall, dass Löwencoupons im Einzelfall eigene Waren verkauft, werden gesonderte Kaufbedingungen vereinbart.

II. Im Einzelnen bietet Löwencoupons insbesondere folgende Leistungen: - Gutscheine zum verbilligten Bezug von Waren und Dienstleistungen- im Einzelfall auch den Verkauf eigener Waren, sofern dies ausdrücklich kenntlich gemacht ist und gesonderte Kaufbedingungen vereinbart werden.

 

§ 2 Voraussetzungen der Nutzung

 

I.  Um die Webseite und Leistungen von Löwencoupons zu nutzen, muss sich der User nicht registrieren oder anmelden.
Der User kann die verschiedenen Angebote der dargestellten Anbieter frei auswählen und wird auf die Internetangebote dieser Anbieter weitergeleitet. Diese Weiterleitung erfolgt per Verlinkung.

 

 § 3 Vertragsbeziehungen

 

I. Löwencoupons ist Vertragspartner des Users, soweit die Nutzung des Portals betroffen ist.

II. Löwencoupons ist nicht Vertragspartner des Users, soweit die auf dem Portal von Dritten angebotenen Waren und Dienstleistungen betroffen sind. Diesbezüglich ist Vertragspartner des Users allein die Firma, welche die Ware oder Dienstleistung auf dem Portal von Löwencoupons anbietet. Löwencoupons bietet durch ihr Portal dem User lediglich die Möglichkeit, auf das von den verschiedenen Firmen zur Verfügung gestellte Angebot zuzugreifen. Sie ist diesbezüglich also lediglich Vermittler zwischen den Firmen und den Usern.

III. Der User kann aus diesem Grund gegenüber Löwencoupons keinerlei Rechte bezüglich der Mangelhaftigkeit oder Nichtverfügbarkeit der Ware oder Dienstleistung geltend machen, sondern dies allein gegenüber dem eigentlichen Anbieter der jeweiligen Ware oder Dienstleistung tun.

 

§ 4 Pflichten des Users

 

I. Der User verpflichtet sich bei der Nutzung des Angebotes von Löwencoupons nicht gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass die von ihm verbreiteten Inhalte keine strafrechtlichen Tatbestände, wie Volksverhetzung (§ 130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB), erfüllen oder Rechte Dritter wie Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen. Löwencoupons ist berechtigt, Inhalte, die gegen solche Rechtsvorschriften verstoßen, unverzüglich zu entfernen bzw. den betreffenden User von der Nutzung des Angebotes auszuschließen.

II. Der User verpflichtet sich, die angebotenen Dienste nicht zu missbräuchlichen Zwecken zu nutzen. Missbräuchlich ist insbesondere die Nutzung der Dienste zur Verbreitung unaufgeforderter Massensendungen sowie eine Nutzung, welche die Integrität und die Leistungsfähigkeit der Dienste bzw. des Netzwerkes oder von Teilen der Dienste bzw. des Netzwerkes und seiner Einwahlpunkte über das vertraglich vereinbarte Maß belasten. Missbräuchlich ist ferner die Nutzung der Dienste zur Verbreitung, Ladung oder Veröffentlichung von Daten, die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können, oder der Bedrohung oder Verunsicherung Dritter dienen.

III. Der User hat die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und des Schutzes der Privatsphäre Dritter zu beachten. Dabei hat er es insbesondere zu unterlassen, sich Zugang zu fremden Computersystemen zu verschaffen, oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung dienen, sich Zugang zu einem fremden Computersystem zu verschaffen.

IV. Der User stellt Löwencoupons von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich der hierbei anfallenden Rechtsverteidigungskosten frei, die gegenüber Löwencoupons, wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch den User, wegen der Verletzung sonstiger allgemeiner Gesetze durch den User oder wegen der Verletzung sonstiger Pflichten dieses Vertrages, durch den User geltend gemacht werden.

 

§ 5 Haftung

 

I. Löwencoupons haftet für von Löwencoupons selbst oder leitenden Angestellten von Löwencoupons vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unbegrenzt, soweit die Nutzung des Portals betroffen ist. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch schwerwiegendes Organisationsverschulden von Löwencoupons entstehen oder auf das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften zurückzuführen sind.

II. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten oder bei Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit von Löwencoupons oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet Löwencoupons begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Personenschäden betroffen sind.

III. Jede weitere Haftung, insbesondere auch eine Haftung ohne Verschulden von Löwencoupons ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Sendestörungen, Netzstörungen oder unzureichenden Providerleistungen und unzureichender Darstellungssoftware.

IV. Löwencoupons haftet auch nicht dafür, dass alle Waren und Dienstleistungen, welche im Portal angeboten werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Die auf dem Portal angebotenen Waren und Dienstleistungen sind üblicherweise in ihrer Anzahl beziehungsweise Verfügbarkeit begrenzt. Löwencoupons trägt soweit möglich dafür Sorge, dass nicht mehr vorhandene Angebote aus dem Portal entfernt werden. Löwencoupons kann jedoch im Einzelfall nicht garantieren, dass der Bezug bestimmter Waren und Dienstleistungen auf jeden Fall möglich ist. Soweit ein User ein Angebot wählt, welches nicht mehr zur Verfügung steht, stehen ihm dabei keinesfalls Ansprüche gegenüber Löwencoupons zu Insbesondere, weil Löwencoupons nicht Anbieter der jeweiligen Ware oder Dienstleistung ist und auch, weil erst die Auswahl einer Ware oder Dienstleistung ein Angebot des Users darstellt, welches von der jeweils anbietenden Firma durch Löwencoupons angenommen wird.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder sonstige Rechtmäßigkeit von fremden Inhalten i.S. § 5 TDG übernimmt  keinerlei Gewähr. Insbesondere gewährleistet Löwencoupons nicht, dass alle fremden Inhalte, welche über das Angebot von Löwencoupons zu erreichen sind, weder anstößig, rechtswidrig, noch sonst rechtlich bedenklich sind. Löwencoupons versucht jedoch, die Erreichbarkeit derartiger fremder Inhalte über das Angebot von Löwencoupons weitestgehend auszuschließen. In diesem Zusammenhang distanziert sich Löwencoupons ausdrücklich von jeglichen fremden Inhalten, welche über das Angebot von Löwencoupons zu erreichen sind.

 

§ 6 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Löwencoupons

 

I. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen Löwencoupons und dem User.

II. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom User ausdrücklich angenommen, sofern er von Löwencoupons über die Änderungen informiert worden ist, diesen Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen widerspricht und von Löwencoupons auf diese Folge hingewiesen worden ist. Widerspricht der User der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist Löwencoupons berechtigt, den User von der Nutzung ihres Angebotes auszuschließen, beziehungsweise den Vertrag mit dem User fristlos zu kündigen. Die Information über die Änderungen kann durch Löwencoupons insbesondere auch durch Veröffentlichung eines entsprechenden Hinweises auf ihrer Website vorgenommen werden.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend entgegenstehen. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch Auslegung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche und rechtliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

 

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